Ab Freitag, dem 4.März sollten vereinfachte Voraussetzungen für den Besuch des BOILERS gelten. Auf Grund einer Diskrepanz in den Formulierungen zwischen der Senats-Pressemitteilung vom 1.3.2022 und der erst am 4.3.2022 veröffentlichten Textfassung der aktuell gültigen COVID-Schutzverordnung bleibt die 2G-plus-Regelung zunächst doch weiter bestehen.
Das bedeutet, dass für einen Besuch im BOILER auch weiterhin ein aktueller Test vorgelegt werden muss, wenn keine dritte Impfung nachgewiesen werden kann.